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Die Rekurskommissionen

Die Rekurskommissionen bestehen aus einem Präsidenten und zwei bis vier weiteren Mitgliedern. Sie werden vom Regierungsrat gewählt.

Die Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet.

Das Verwaltungsgericht beaufsichtigt die Geschäftsführung der Rekurskommissionen.

Zu den Rekurskommissionen wird auch die Enteignungskommission gezählt.